Neue Förderrichtlinien 2024
Ab dem 01. Januar 2024 gelten neue Förderrichtlinien.
Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.
Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) sind für Maßnahmen zur energetischen Sanierung auch künftig bis zu 20% Förderung erhältlich: 15% Grundförderung (bis max. 30.000,- Euro) plus ggf. 5% Bonus (bis max. 60.000,- Euro) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).
Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme enthalten
Ziel ist, dass die Förderung tatsächlich für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung steht. Hingegen sollen keine Fördermittel durch „Vorratsanträge“ für Vorhaben blockiert werden, die u.U. nicht zügig umgesetzt werden
So kann bessere Planbarkeit für die Antragsstellerinnen und Antragsteller erreicht und letztlich auch die Planungssicherheit für Handwerksbetriebe erhöht werden.
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